Unsere Leistungen
Erfüllung EWärmeG
Wer seit dem 01.07.2015 in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg seine alte Heizung austauscht, muss gemäß EWärmeG (Erneuerbare-Wärme–Gesetz) 15% der erzeugten Heizwärme durch Erneuerbare Energien bereitstellen.
Hierfür gibt es verschiedene Optionen, die auch miteinander kombiniert werden können.
Möglichkeiten sind unter anderem Solarthermie, Photovoltaik, Pelletheizung, Wärmepumpe oder Biogas.
Doch haben Sie gewusst, dass das Gesetz auch durch ein gut gedämmtes Gebäude erfüllt werden kann?
Beispielsweise durch eine schon vorhandene Dach- oder Außenwanddämmung.
Auch ein Sanierungsfahrplan kann zur Erfüllung mit beitragen.
Wir beraten Sie gerne zu den gesetzlichen Anforderungen und prüfen welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen. Als Sachkundiger nach § 7 EWärmeG erstellen wir für Sie die geforderten Nachweise.
